====== IB 5 2 1 Grundsatzerklärung SGU ====== ===== Grundsatzerklärung (Arbeits‐)Sicherheit, Gesundheits‐ und Umweltschutz ===== Im Rahmen unserer Unternehmensziele ist die Umsetzung unserer Gesundheitsschutzziele eine permanente Aufgabe des Aufbaus, der Organisation und der Förderung von Arbeitssicherheits‐, Gesundheits‐ und Umweltbewusstsein bei allen Mitarbeitern. Wichtige Anhalte gibt es durch die Umsetzung von normativen Regelungen SCC. Die Geschäftsführung gibt zur SGU‐Politik nachfolgende **Grundsatzerklärung** ab: Die SisecO GmbH erklärt es sich zum Ziel, die Arbeitssicherheit sowohl im eigenen Betrieb als auch speziell in den Bereichen der Geschäftskunden, wo Mitarbeiter unseres Unternehmens zum Einsatz kommen, zu optimieren und kontinuierlich zu verbessern. Zu diesem Zweck werden ständig Arbeitsschutz‐ und Gesundheitsschutz‐Maßnahmen entsprechend den Kriterien der SCC‐Checklisten festgelegt und aktualisiert. Wir verbinden Arbeits‐ und Gesundheitsschutz auch untrennbar mit einem nachhaltigen Umweltschutz. Es ist Aufgabe aller Angehörigen des Unternehmens die festgelegten Arbeitssicherheits‐, Gesundheits‐ und Umweltschutz‐Maßnahmen jederzeit gewissenhaft umzusetzen. Die Geschäftsführung verpflichtet sich hiermit, den Schutz von Gesundheit und Menschenleben, sowohl der eigenen Mitarbeiter als auch Dritter, sowie die Unversehrtheit von Sachgütern und den Schutz der Umwelt bei ihrem Handeln in den Vordergrund zu. Arbeitssicherheit, Gesundheits‐ und Umweltschutz werden ständig zu Standardthemen auf allen internen und externen Besprechungen gemacht. Zur Aufrechterhaltung des hohen Standards und einer hohen Kundenzufriedenheit gewährleistet die Geschäftsführung die Bereitstellung aller notwendigen materiellen und personellen Mittel. Durch regelmäßige Schulungen und Unterweisungen wird das Wissen und die Sensibilisierung der Mitarbeiter bezüglich SGU‐relevanter Themen vertieft. Die Überwachung der Systemumsetzung und die Einhaltung der Standards erfolgen von der Geschäftsführung im Zuge der regelmäßig durchgeführten Audits. Erkenntnisse aus diesen Kontrollinstrumenten treiben unter anderem den kontinuierlichen Verbesserungsprozess voran. Hierbei werden auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Geschäftsführung, bei der Durchführung aller Arbeiten die geltenden relevanten Normen, Standards, Regeln und Vorschriften einzuhalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen gefordert ist.