ÜBERBLICK
0 - Inhaltsverzeichnis
1 - Anwendungsbereich
2 - Normative Verweisungen
3 - Begriffe
4 - Kontext der Organisation
5 - Führung
6 - Planung
7 - Unterstützung
8 - Betrieb
9 - Bewertung der Leistung
10 - Verbesserung
Sie sind bei uns Mitarbeiter/in im Sicherheitsdienst. Damit gehen einige Rechte, Aufgaben und Verantwortungen einher, über die wir Sie informieren möchten:
Vor Arbeitsaufnahme müssen folgende Unterlagen bei uns abgegeben werden (Vorlage im Original mit Kopie): Führungszeugnis, Nachweis Sachkunde/§34a oder vergleichbar, Personalausweis, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, ggf. relevante Qualifikationsnachweise. Das polizeiliche Führungszeugnis ist für die Dauer der Beschäftigung halbjährlich unaufgefordert in aktueller Form vorzulegen. Selbiges gilt für eine eventuelle Arbeitserlaubnis / Aufenthaltstitel. Zu Beginn der Beschäftigung und bei jedem geplanten Einsatz in einem neuen Objekt werden Sie vom zuständigen Objektleiter auf das Objekt unterwiesen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei Unklarheiten und Fragen so lange nachzufragen, bis Sie vollständige Klarheit über Ihre Tätigkeit erreicht haben.
In den Objekten liegen Objektordner aus, in denen diese und weitere Informationen auch nochmals übersichtlich aufbereitet sind. In diesen Ordnern finden Sie auch Formulare, Notfallrufnummern, Unfallverhütungsvorschriften etc. Wenn der Formularvorrat zur Neige geht, teilen Sie dies bitte dem Büro mit.
BESCHREIBUNG DIENSTPLANUNG
Sie haben Sorge dafür zu tragen, dass im weiteren Verlauf eine Lösung gefunden wird, insbesondere, dass Ihre Mitteilung der Dienstverhinderung von dem zuständigen Objektleiter oder seiner Vertretung wahrgenommen und verarbeitet wird.
Sie arbeiten weisungsgebunden. In der Regel ist der für Sie zuständige Objektleiter Ihr fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter. Während Ihrer Schicht ist ein ggf. eingesetzter Schichtleiter Ihr fachlicher vorgesetzter. Je nach Objekt wird Ihnen ggf. eine ergänzende oder abweichende Regelung mitgeteilt. Kundenwünsche sind zu berücksichtigen. Bei widersprüchlichen Anweisungen ist die Weisung des zuständigen Objektleiters einzuholen.
Darüber hinaus sind Ihnen alle Mitarbeiter, die sich bei Ihnen mit einem gültigen Dienstausweis mit Management-Rolle ausweisen, fachlich und disziplinarisch weisungsbefugt. Alle Mitarbeiter des Büros sind Ihnen fachlich weisungsbefugt.
Absolute Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und ein gepflegtes, freundliches Auftreten sind zentrale Bestandteile Ihrer Arbeit und können für unser Unternehmen sehr ernstzunehmende Probleme mit dem Kunden bis hin zu Vertragsstrafen und Kundenverlust führen.
Wenn für Ihr Objekt Dienstkleidung verlangt wird, haben Sie diese stets zu tragen. Sie haben für den ordnungsgemäßen Zustand der Kleidung zu sorgen. Dienstkleidung mit Logoaufdruck wird von uns gestellt. Alltagstaugliche Dienstkleidung ohne Logoaufdruck wie hellblaues Hemd oder Sicherheitsschuhe ist von Ihnen zu stellen.
Wenn keine Dienstkleidung vorgegeben ist, haben Sie folgende Kleidung zu tragen:
DIENSTKLEIDUNG
Sie haben stets Ihren Dienstausweis sichtbar zu tragen. Wenn Sie im Namen eines Kunden aufzutreten haben, tragen Sie dessen Dienstausweis sichtbar, führen aber Ihren Dienstausweis von unserem Unternehmen stets mit sich.
Verfehlungen im Bereich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und beim Auftreten sind schwerwiegende Verfehlungen, da sie den Kernbereich Ihrer Tätigkeit betreffen. Daher werden sie auch mit harten Sanktionen geahndet (üblicherweise Abmahnung sowie Vertragsstrafe / Stundenabzug bis hin zu fristloser Kündigung).
Es finden regelmäßig Qualitätskontrollen statt, bei denen Sie zu einem kooperativen Verhalten verpflichtet sind. Der Qualitäts-Kontrolleur wird sich bei Ihnen mit seinem Dienstausweis mit Qualitätskontroll-Rolle ausweisen. In Qualitätsfragen sind die Kontrolleure berechtigt, Ihnen Anweisungen und Rügen zu erteilen. Sie haben bei jeder negativen Beurteilung das Recht, schriftlich Stellung zu nehmen oder ein persönliches Gespräch zu verlangen. Wenn Sie darauf verzichten, wird unser Management nach Aktenlage entscheiden.
Folgende Konsequenzen und Vertragsstrafen sind bei Verletzungen Ihrer Dienstpflichten vorgesehen:
LISTE VERTRAGSSTRAFEN
Im Einzelfall – beispielsweise bei besonders leichten oder schweren, vorsätzlichen oder wiederholten Verletzungen – können die verhängten Sanktionen abweichen.
Sie haben weitere Belehrungen und Dienstanweisungen erhalten, die natürlich neben dieser Dienstanweisung auch weiter ihre Gültigkeit behalten. Daneben sind in den betreuten Objekten „Objektordner“ abgelegt, in denen weitere Hilfestellungen und Anweisungen zu finden sind. Die Anweisungen Ihrer Vorgesetzten im Einzelfall sind natürlich ebenfalls zu beachten.
Im Falle von Widersprüchlichkeiten von Regelungen ist die Weisung Ihres/r Vorgesetzten einzuholen.
Ihr zentraler Ansprechpartner bei Fragen und Problemen ist der für Sie zuständige Objektleiter.
Wenn Sie bei ihm/ihr keine Lösung Ihres Anliegens erhalten oder sich über Ihre/n Vorgesetzte/n beschweren möchten, wenden Sie sich – vorzugsweise per E-Mail – an unser Büro (Kontaktdaten siehe „Über uns“).